PRIVATE SPA

IHR GANZ PRIVATER WELLNESSTAG

In unserer Sauna im Hotel Schloss Burgellern trifft das Motto ‚Klein, aber exquisit‘ perfekt zu. 

Hier finden Sie den idealen Ort für tiefgehende Entspannung. Unser Wellnessbereich ist ein wahrer Energieplatz, der Ihnen dabei hilft, loszulassen und neue Kräfte zu sammeln. 

Erleben Sie wohlige Wärme, gesundes Schwitzen, die himmlische Ruhe und einen beruhigenden Blick in unseren Schlosspark – eine Symbiose aus Luxus und Gemütlichkeit. 

Geniessen Sie Wellness absoluter Privatsphäre, ohne jegliche Störungen.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass das Private Spa nur einmal pro Tag angeboten werden kann. Fragen Sie das Private Spa daher rechtzeitig vor Ihrem Aufenthalt bei uns an.

Reisen ohne Partner an und haben schon immer einmal davon geträumt einen kompletten Spa für sich alleine zu haben? Kein Problem. Das Private Spa Angebot kann selbstverständlich auch für eine Person gebucht werden.

Wollen Sie sich bei Ihren Mitarbeitern bedanken oder die Motivation im Team zu steigern?

Dazu eigenen sich besondere Geschenke an Mitarbeiter, beispielsweise Mitarbeitergutscheine des Schloss Burgellern. Diese kleinen Aufmerksamkeiten festigen sowohl die Teambildung, das Zugehörigkeitsgefühl zum Unternehmen aber zeigen auch Wertschätzung gegenüber dem Mitarbeiter. Ob ein Präsent zum Geburtstag oder eine Zuwendung, um den gemeinsamen Erfolg zu feiern, als Chef müssen Sie beim Beschenken Ihrer Mitarbeiter auch einige steuerliche Aspekte berücksichtigen. Im folgenden haben wir für Sie einige Möglichkeiten zusammengestellt. Bitte aber wenden Sie sich im Zweifel nochmals an Ihren Steuerberater:

Der Gesetzgeber hat die sogenannte Sachbezugsfreigrenze auf 44 Euro im Monat (inklusive Mehrwertsteuer) festgelegt. Das bedeutet, dass Sie monatlich jedem Mitarbeiter Sachgeschenke im Wert von maximal 44 Euro machen können – unabhängig von einem besonderen Anlass wie Geburtstag oder Hochzeit. 

[products ids=“21338, 21339 , 21340, 21341, 21342, 21343″]

Dahingegen liegt die Höchstgrenze für steuerfreie Zuwendungen zu eben solchen persönlichen Anlässen bei 60 Euro pro Anlass (R. 19.6, Abs. 1 LStR).
Diese Freigrenze ist nicht als Jahresbetrag zu verstehen, sondern darf mehrmals im Jahr zu persönlichen Ereignissen in Form von Geschenken an Ihre Mitarbeiter genutzt werden.
Spezielle Anlässe, zu denen diese Wertschätzung erfolgen kann, müssen einen persönlichen Bezug zum Beschenkten haben, einmalig sein oder selten vorkommen, wie z. B.

•    Geburtstag
•    Beförderung oder bestandene (Azubi)-Prüfung
•    Dienstjubiläum
•    Pensionierung
•    Verlobung, Hochzeit oder Silberhochzeit
•    Geburt und Taufe eines Kindes

Weihnachten und Ostern zählen nicht zu den persönlichen Anlässen,
weshalb Sie Aufmerksamkeiten zu diesen und anderen Feiertagen über die 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze abrechnen sollten. 

Durch den Freibetrag für Betriebsveranstaltungen besteht allerdings eine weitere Option,
um steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter auszugeben: Nach §19 Abs. 1a des EStG dürfen
Arbeitgeber 110 Euro Freibetrag für genau zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr pro
Arbeitnehmer ausschöpfen. Das Geschenk an Mitarbeiter muss jedoch klar im Rahmen
einer solchen Veranstaltung überreicht werden.