Schloss Burgellern Hotel Betriebs GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab dem 01.03.2020

Schloss Burgellern
Hotel Betriebs GmbH
Kirchplatz 1

96110 Scheßlitz
Geschäftsführer: Joachim Kastner

Amtsgericht Bamberg HRB 9256
(im Folgenden „SBHBG“)

Telefon 09542 – 774750

Telefax 09542 – 774757

info@burgellern.de

www.burgellern.de

  1. Geltungsbereich
    Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von:
    – Hotelzimmern
    – Tagungsräumen
    – Bankett- und Veranstaltungsräume
    sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen der SBHBG.
    1.1       Vertragssprache ist Deutsch
  1. Vertragsabschluss, Haftung
    2.1       Der Vertrag kommt durch die Auftragsannahme (Bestätigung) der SBHBG an den Auftraggeber zustande und ist mit Auftragsannahme bindend. Vertragspartner sind der Auftraggeber (Veranstalter, Gast, Firma) und die SBHBG.
    2.2       Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Genehmigung der SBHBG.
    2.3       Der Auftraggeber haftet auch im Falle einer Bestellung für Dritte (z.B. als Vermittler) mit diesem gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
    2.4       Der Auftraggeber hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Seite verursacht wurden, ebenso wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat, zu haften. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechende Versicherung abzuschließen. Um Beschädigungen vorzubeugen darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung kein (Deko-) Material an Wänden o. Ä. angebracht werden.
    2.5       Die SBHBG haftet nur für eingebrachte Gegenstände. Gegenstände, die in allgemein zugänglichen Räumen der SBHBG hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht. Wertgegenstände sind an der Rezeption zu hinterlegen. Der Haftungsumfang der SBHBG ist, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auf maximal 2.000, – Euro begrenzt.
    2.6       Jegliches offene Feuer, Wunderkerzen, Feuerwerk etc. ist auf dem Schlossgelände wegen Brandgefahr verboten; Sonderabsprachen ausgenommen.
  1. Leistungen, Preise, Zahlungen
    3.1       Alle vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers.
    3.2       Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und     Veranstaltung 12 Monate, so behält sich die SBHBG das Recht vor, Preisänderungen bis max. 10 % vorzunehmen.
    3.3       Die Rechnungen der SBHBG sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
    3.4       Die SBHBG ist berechtigt, im Angebot eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % auf den zu erwartenden Umsatz zu verlangen. Durch den Auftraggeber bestellte Leistungen Dritter, die über das Hotel abgerechnet werden, können ebenfalls als Vorauskasse gefordert werden.
    3.5       Eine Barzahlung ist bis maximal 10.000,- Euro möglich, eine Stückelung der Rechnung nicht erlaubt.
  1. Rücktritt
    Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der SBHBG gesetzten angemessenen Frist nicht geleistet, so ist die SBHBG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    Ferner ist die SBHBG berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund, z.B. höhere Gewalt, vom Vertrag zurückzutreten.
    Die SBHBG hat den Auftraggeber davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
    Es entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz, außer bei grob fahrlässigem Verhalten der SBHBG.
    Sollte der Veranstalter eine politische oder weltanschauliche Vereinigung sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich einer schriftlichen Genehmigung der SBHBG. Verschweigt der Veranstalter, dass er eine solche Vereinigung vertritt, ist die SBHBG berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

    Es gelten ferner die Stornobedingungen (siehe Punkt 8).

  1. Mitgebrachte Speisen und Getränke
    Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen in den allgemein zugänglichen Bereichen des Schlossgelände nicht verzehrt werden, außer eine individuelle Sonderregelung wie Kork- oder Gedeckgeld wurde vereinbart.
  1. Raumänderungen
    Raumänderungen bleiben der SBHBG vorbehalten, soweit dies für den Auftragnehmer zumutbar ist.
  1. Anreise, Abreise, Raumnutzung
    Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
    Am vereinbarten Abreisetag ist das Zimmer bis 11.00 Uhr zu verlassen. Bei späterer Abreise fallen zusätzliche Kosten an.
    Sollte das Hotelzimmer bis 18.00 Uhr nicht belegt sein, kann das Hotel die Zimmer anderweitig vermieten. Angekündigte Spätanreisen sind hiervon ausgenommen.
    Tagungs- und Veranstaltungsräume stehen ab 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr am Veranstaltungstag zur Verfügung.
  1. Stornierungsbedingungen und -kosten, Änderung der Teilnehmerzahl
    Der Auftraggeber kann bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % der Teilnehmerzahl / Zimmer kostenfrei stornieren / anpassen
    Maßgeblich für die Fristberechnung ist dabei der Eingang der Stornierung bei SBHBG.
    Im Übrigen gelten im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber die gesetzlichen Vorschriften. Eine Verschiebung der Veranstaltung entspricht einer Stornierung.
  1. Abrufkontingent
    Abrufkontingente fallen nach vertraglich vereinbarter Frist vor Anreise / VA- Beginn an SBHBG zurück. Tagungspauschalen werden nicht automatisch an die abgerufenen
    Zimmer angepasst, bitte beachten Sie die Stornobedingungen der entsprechenden Gruppengröße.
  1. Nebenabreden, Gerichtsstand
    Nebenabreden sind nur bindend, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
    Gerichtsstand ist Bamberg.
  1. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Es gilt deutsches Recht.