Mitarbeitergutscheine als Mitarbeitergeschenk

assorted colored gift boxes

Wollen Sie sich bei Ihren Mitarbeitern bedanken oder die Motivation im Team zu steigern?

Dazu eigenen sich besondere Geschenke an Mitarbeiter, beispielsweise Mitarbeitergutscheine des Schloss Burgellern. Diese kleinen Aufmerksamkeiten festigen sowohl die Teambildung, das Zugehörigkeitsgefühl zum Unternehmen aber zeigen auch Wertschätzung gegenüber dem Mitarbeiter. Ob ein Präsent zum Geburtstag oder eine Zuwendung, um den gemeinsamen Erfolg zu feiern, als Chef müssen Sie beim Beschenken Ihrer Mitarbeiter auch einige steuerliche Aspekte berücksichtigen. Im folgenden haben wir für Sie einige Möglichkeiten zusammengestellt. Bitte aber wenden Sie sich im Zweifel nochmals an Ihren Steuerberater:

Der Gesetzgeber hat die sogenannte Sachbezugsfreigrenze auf 44 Euro im Monat (inklusive Mehrwertsteuer) festgelegt. Das bedeutet, dass Sie monatlich jedem Mitarbeiter Sachgeschenke im Wert von maximal 44 Euro machen können – unabhängig von einem besonderen Anlass wie Geburtstag oder Hochzeit. 

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Dahingegen liegt die Höchstgrenze für steuerfreie Zuwendungen zu eben solchen persönlichen Anlässen bei 60 Euro pro Anlass (R. 19.6, Abs. 1 LStR).
Diese Freigrenze ist nicht als Jahresbetrag zu verstehen, sondern darf mehrmals im Jahr zu persönlichen Ereignissen in Form von Geschenken an Ihre Mitarbeiter genutzt werden.
Spezielle Anlässe, zu denen diese Wertschätzung erfolgen kann, müssen einen persönlichen Bezug zum Beschenkten haben, einmalig sein oder selten vorkommen, wie z. B.

•    Geburtstag
•    Beförderung oder bestandene (Azubi)-Prüfung
•    Dienstjubiläum
•    Pensionierung
•    Verlobung, Hochzeit oder Silberhochzeit
•    Geburt und Taufe eines Kindes

Weihnachten und Ostern zählen nicht zu den persönlichen Anlässen,
weshalb Sie Aufmerksamkeiten zu diesen und anderen Feiertagen über die 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze abrechnen sollten. 

Durch den Freibetrag für Betriebsveranstaltungen besteht allerdings eine weitere Option,
um steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter auszugeben: Nach §19 Abs. 1a des EStG dürfen
Arbeitgeber 110 Euro Freibetrag für genau zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr pro
Arbeitnehmer ausschöpfen. Das Geschenk an Mitarbeiter muss jedoch klar im Rahmen
einer solchen Veranstaltung überreicht werden.